Zentrum für Ganzheits- und Regulationsmedizin
Im Notfall rufen Sie sofort Ihren Hausarzt oder Ihren behandelnden Arzt an. Ist Ihr Arzt/Ihre Ärztin in den sprechstundenfreien Zeiten nicht persönlich erreichbar, erfahren Sie über das Rote Kreuzes, wie Sie Hilfe erhalten.
Zu bestimmten Zeiten - an Wochenenden, Feiertagen und an den Wochentagen - wird Ihr Arzt durch den zentralen ärztlichen Notfalldienst vertreten.
In der Regel ist der ärztliche Notfalldienst unter der bundeseinheitlichen
Rufnummer 141 zu erreichen.
Trifft dies für Ihre Stadt oder Gemeinde nicht zu, werden die diensthabenden Ärzte in der lokalen Tagespresse genannt. Ihr Hausarzt gibt Ihnen gern nähere Informationen.
Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder schweren Unfällen rufen Sie die Notrufnummer des Rettungsdienstes 122 an.
Euronotruf | 112 |
Feuerwehr | 122 |
Polizei | 133 |
Rettung | 144 |
Gehörlosen-Notruf |
Fax oder SMS an 0800 133 133 |
Ärztenotdienst | 141 |
Vergiftungsinformation (VIZ) | 01/406 43 43 |
Telefonseelsorge | 142 |
Sozialpsychiatrischer Notdienst | 01/313 30 |
Opfer-Notruf | 0800 112 112 |
Bergrettung, Alpinnotruf | 140 |
Wasserrettung (OÖ, Kärnten, Steiermark) | 130 |
Wasserrettung (NÖ, Burgenland, Salzburg, Vorarlberg, Tirol) | 144 |
Tel.: 01 – 406 43 43 (Tag und Nacht, insbesondere für Kindernotfälle)
Bei Verdacht auf eine akute Vergiftung muss in jedem Fall eine Rettungsstelle verständigt werden.
Die bundesweit gültige Telefonnummer lautet 122.
Bitte ruhig bleiben und den Notfall möglichst konzentriert und nach folgendem Schema melden:
Wichtig: Das Finden erleichtern
Dem Arzt das Auffinden des Hauses, der Wohnung oder der Unfallstelle erleichtern; insbesondere bei Nacht (z. B. Einweisen, Beleuchten der Hausnummer oder
ähnliches).
Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?
Allgemeiner Hinweis:
Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum Lebensretter werden.
Diese Website ersetzt keinen Arztbesuch!